§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Hausverwaltung Mirel (nachfolgend „Verwalter") und dem Auftraggeber über Leistungen der Immobilienverwaltung.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn sie vom Verwalter ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.
§ 2 Vertragsgegenstand
WEG-Verwaltung
- Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften nach WEG
- Erstellung von Wirtschaftsplänen und Abrechnungen
- Organisation von Eigentümerversammlungen
- Verwaltung der Instandhaltungsrücklage
Mietverwaltung
- Vermietung und Mieterbetreuung
- Erstellung von Betriebskostenabrechnungen
- Instandhaltungskoordination
- Mietrechtliche Beratung
Sondereigentumsverwaltung
- Verwaltung einzelner Eigentumsobjekte
- Koordination von Instandhaltungsmaßnahmen
- Überwachung der Objektqualität
§ 3 Vergütung
Die Vergütung richtet sich nach der getroffenen Vereinbarung im Verwaltungsvertrag. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten folgende Grundsätze:
- Die Verwaltervergütung ist monatlich im Voraus zu zahlen
- Zusätzliche Leistungen werden nach Aufwand berechnet
- Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer
- Zahlungen sind binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig
§ 4 Pflichten des Verwalters
Der Verwalter verpflichtet sich:
- Die Verwaltung ordnungsgemäß und nach bestem Wissen durchzuführen
- Die Interessen des Auftraggebers zu wahren
- Regelmäßige Berichte über den Verwaltungsstand zu erstellen
- Alle gesetzlichen Vorschriften einzuhalten
- Verschwiegenheit über alle Geschäftsangelegenheiten zu wahren
§ 7 Kündigung
Ordentliche Kündigung
Der Verwaltungsvertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden.
Außerordentliche Kündigung
Eine außerordentliche Kündigung ist bei wichtigem Grund möglich, insbesondere bei wiederholten Pflichtverletzungen oder Zahlungsverzug von mehr als zwei Monaten.
Stand der AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gültig ab Dezember 2024.
Änderungen werden dem Auftraggeber rechtzeitig mitgeteilt und gelten als genehmigt, wenn nicht binnen vier Wochen widersprochen wird.